Abfall- und Biotonnengebühr
Die Gebühr für die Entleerung einer Mülltonne (13 Entleerungen) inkl. einer 60-Liter-Biotonne beträgt ab 1. Juli 2023 jährlich (Preise inkl. Mehrwertsteuer):
Grundgebühr pro Anfallstelle: € 84,70
Mülltonne mit 60 Liter Inhalt: € 88,55
Mülltonne mit 90 Liter Inhalt: € 121,77
Mülltonne mit 120 Liter Inhalt: € 150,04
Somit sind also für die kleine Variante € 173,25, für die normale Variante € 206,47 und für die große Variante € 234,74 zu bezahlen.
Müllsäcke (mit 60 Liter Inhalt) können jederzeit bei Bedarf im Gemeindeamt Pramet zum Preis von € 10,- dazugekauft werden.
Mülltonnen können ebenfalls jederzeit im Gemeindeamt Pramet angekauft werden. Es handelt sich hierbei um Plastikmülltonnen mit Rädern und kostet € 35,-.
Biotonnen können natürlich auch im Gemeindeamt Pramet erworben werden. Kosten: € 35,-. Ersatzdeckel (braun) können um € 25,-, Sesofest um € 7,-, Biotonnensäcke um € 8,-, Ersatzfilter um € 7,- nachgekauft werden.
Papiertonnen werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Öffnungszeiten ASI: jeden Donnerstag von 16:00 – 18:00 Uhr
Aufschließungsbeiträge
Aufschließungsbeitrag Straße:
Eigentümer eines im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland (Dorfgebiet, Wohngebiet) ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstückes und durch eine öffentliche Verkehrsfläche (Landesstraße, Gemeindestraße etc.) erschlossen sind, haben einen Aufschließungsbeitrag zu entrichten.
Dieser errechnet sich wie folgt:
Anrechenbare Breite der öffentlichen Verkehrsfläche (diese beträgt unabhängig von der tatsächlichen Breite 3 Meter), multipliziert mit der Quadratwurzel der Größe des Bauplatzes bzw. Grundstückes, multipliziert mit dem Einheitssatz (dieser beträgt lt. Verordnung der OÖ. Landesregierung € 81,00). Dieser Betrag ermäßigt sich lt. Verordnung der Oö. Landesregierung für Wohnhäuser um 60 % und ist in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten.
Aufschließungsbeitrag Kanal:
Eigentümer eines im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland (Dorfgebiet, Wohngebiet) ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstückes haben je nach tatsächlicher Aufschließung desselben durch eine gemeindeeigene Kanalisations- und Abwasserentsorgung einen Aufschließungsbeitrag zu entrichten.
Dieser errechnet sich wie folgt:
Anrechenbare bzw. tatsächliche Grundstücksgröße multipliziert mit € 1,45 – aufgeteilt auf 5 Jahresraten.
Nach Ablauf von 5 Jahren ist – sofern das Grundstück noch unbebaut ist – ein jährlicher Erhaltungsbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt € 0,24 pro m².
Hundeabgabe
Die Hundeabgabe beträgt pro Jahr:
€ 40,00 für jeden Hund;
€ 20,00 für Wachhunde
Kanalbenützungsgebühr
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt derzeit für das Jahr 2023:
€ 4,521 / m³ Wasserverbrauch, die Mindestverrechnungsmenge beträgt jährlich 100 m³;
bei Abrechnung nach BE (Belastungseinheiten) wird pro BE ein jährlicher Verbrauch von 44 m³, jedoch mindestens 100 m³ verrechnet.
Kanalanschlussgebühr
Die Kanalanschlussgebühr beträgt derzeit für das Jahr 2023:
€ 25,201 / m² (bis 300 m²)
€ 16,335 / m² (über 300 m²)
mindestens jedoch € 4.291,10 (alle Beträge inkl. MwSt).
Wassergebühren
Die Gebühr pro m³ Wasserverbrauch beträgt derzeit € 1,837. Der Wasserzähler ist vom Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes auf eigene Kosten von einem Wasserinstallateur einbauen zu lassen. Durch den Wasserzähler müssen alle Wasserentnahmestellen des Grundstückes mit Ausnahme einer ins Freie mündenden Gartenleitung, erfasst werden. Die Wassergebühr errechnet sich nach dem Wasserverbrauch in m³ und ist halbjährlich und zwar jeweils am 15. Mai und am 15. November zu entrichten.
Nähere Details siehe Wassergebührenordnung!
Badesee & Camping
Badesee, Eintritt von 10 bis 17 Uhr:
Tageskarte für Erwachsene | € 3,50 |
Tageskarte für Kinder 6 – 15 Jahre | € 1,50 |
Familienkarten (nur bei Vorlage der oö. Familienkarte): | |
Familienkarte I (1 Erwachsener mit Kindern) | € 4,00 |
Familienkarte II (2 Erwachsene mit Kindern) | € 8,00 |
Saisonkarte für Erwachsene | € 42,00 |
Saisonkarte für Kinder 6 – 15 Jahre | € 18,00 |
Campinggebühren Nebensaison Frühsommer/Spätsommer
(01.04. – 31.05. / 01.10. – 31.10.)
Erwachsene (ab 15 Jahre) | € 5,50 |
Ortstaxe Erwachsene (ab 15 Jahre) | € 2,20 |
Kinder (4 – 14 Jahre) | € 3,50 |
Ortstaxe Kinder (4 – 14 Jahre) | € 0,00 |
Kinder bis 4 Jahre | € 0,00 |
Bei Nachweis einer Behinderung von 50% oder mehr: 30% Ermäßigung (ausgenommen Kurtaxe) | |
Parzellierter Stellplatz (8 x 8 Meter) | € 9,00 |
Parzellierter Stellplatz Premium (10 x 8 Meter) | € 10,50 |
Seeplatz Wohnmobil | € 12,00 |
Alle Preise inklusive Strompauschale! | |
Haustier | € 2,50 |
Zeltwiese, Zelt bis 6 Personen | € 4,50 |
Zeltwiese, Mannschaftszelt | € 9,00 |
Campinggebühren Hauptsaison Sommer
(01.06. – 30.09.)
Erwachsene (ab 15 Jahre) | € 6,50 |
Ortstaxe Erwachsene (ab 15 Jahre) | € 2,20 |
Kinder (4 – 14 Jahre) | € 4,50 |
Ortstaxe Kinder (4 – 14 Jahre) | € 0,00 |
Kinder bis 4 Jahre | € 0,00 |
Bei Nachweis einer Behinderung von 50% oder mehr: 30% Ermäßigung (ausgenommen Kurtaxe) | |
Parzellierter Stellplatz (8 x 8 Meter) | € 11,00 |
Parzellierter Stellplatz Premium (10 x 8 Meter) | € 12,50 |
Seeplatz Wohnmobil | € 14,00 |
Alle Preise inklusive Strompauschale! | |
Haustier | € 3,50 |
Zeltwiese, Zelt bis 6 Personen | €6,00 |
Zeltwiese, Mannschaftszelt | € 12,00 |
Dauercamping (ab ununterbrochener Standdauer von 2 Monaten, pro Monat)
Personenpauschale (Anzahl egal) | € 158,40 |
Haustierpauschale | € 52,00 |
Parzellierter Platz (8 x 8 Meter) | €180,00 |
Parzellierter Platz groß (10 x 8 Meter) | € 210,00 |
Seeplatz Wohnmobil | € 240,00 |
Alle Preise inklusive Strompauschale! | |
Freizeitwohnungspauschale bei ununterbrochener Standdauer von mehr als 60 Tagen pauschal | € 79,20 |
Fischereigebühren
Jahreslizenz Erwachsene | € 140,- |
Jahreslizenz Jugend | € 70,- |
möglich von 1. April – 30. November | |
Tageskarte Erwachsene | € 17,- |
Tageskarte Jugend | € 12,- |
Wochenkarte (nur für Urlaubsgäste mit Unterkunft in Pramet) | € 40,- |
möglich von 1. Mai bis 30. November | |
Lizenzbuch | € 25,- |
Verkehrsflächenbeitrag
Ein Verkehrsflächenbeitrag ist zu entrichten:
- Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche (Landesstraße oder Gemeindestraße) errichtet wurde und dadurch ein Bauplatz oder Grundstück, auf dem ein Gebäude schon besteht, aufgeschlossen wird.
- Wenn eine Baubewilligung bzw. Baufreistellung für den Neubau/Zubau/Umbau eines durch eine öffentliche Verkehrsfläche aufgeschlossenen Gebäudes erteilt wird.
Der Verkehrsflächenbeitrag ist das Produkt aus der anrechnenbaren Breite der öffentlichen Verkehrsfläche (diese beträgt 3 Meter, unabhängig von der tatsächlichen Breite), der anrechenbaren Frontlänge (das ist die Quadratwurzel der Größe des zu bebauenden Bauplatzes oder Grundstückes) multipliziert mit einem Einheitssatz (dieser beträgt € 81,00).
Laut bestehender Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pramet sind jedoch Ermäßigungen von 60 % vorgesehen.