Förderungen der Gemeinde Pramet

Zur Zeit werden von der Gemeinde Pramet folgende Förderungen gewährt:

Säuglingspaketgutschein

Die Eltern eines Neugeborenen bekommen bei der Anmeldung von der Gemeinde Pramet einen Warengutschein für Säuglingsartikel in der Höhe von EUR 120,00 einzulöen beim Spar-Markt in Pramet.

Besamungsbeihilfe

Als Besamungbeihilfe wird von der Gemeinde für Erstbesamungen der Kühe ein Beitrag von EUR 3,63 bezahlt. Besamungscheine sind bei der Gemeinde vorzuweisen.

Semesterticket für Studierende

Die Förderrichtlinien entnehmen Sie der PDF-Datei!

Weiters finden Sie untenstehend ein Formular zur Beantragung des Zuschusses.

RichtlinienSemesterticketzuschuss_Pramet

Semesterticket_Antrag

Windelgutschein

Eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zu den herkömmlichen Wegwerfwindeln stellen waschbare Höschenwindeln dar. Es wurde daher die “Windelgutscheinaktion” ins Leben gerufen, bei der sich das Land OÖ mit EUR 40,00 der Bezirksabfallverband Ried i.I. mit EUR 30,00 der Fachhandel mit EUR 22,00 sowie die Gemeinde Pramet mit EUR 100,00 beteiligt.

Zuchtstierförderung

Der Ankauf eines Zuchtstieres wird von der Gemeinde mit 10 % des Ankaufpreises jedoch höchstens EUR 254,35 gefördert.

Förderung Mehrkindfamilien-Kanalbenützungsgebühr

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN: 

für die Förderung von Mehrkindfamilien  (Kanalbenützungsgebühr)

1.) Gefördert werden Haushalte mit mehr als einem Kind bis 15 Jahren, die an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage angeschlossen sind.
2.) Stichtag für die Anzahl und das Alter der Kinder sowie dem Anschluss an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage ist der 30. 06. des jeweiligen Kalenderjahres.
3.) Für Haushalte gemäß Punkt 1. dieser Förderungsrichtlinie wird ab den zweiten Kind bis 15 Jahren je Kind eine Förderung in Höhe der Kanalbenützungsgebühr ohne Mehrwertsteuer für 15 m³ gemäß der jeweils gültigen Kanalgebührenordnung gewährt.
4.) Die Förderung ist für das jeweilige Kalenderjahr bis spätestens 01.12. zu beantragen.
5.) Diese Förderung wird erstmals ab dem Kalenderjahr 2011 gewährt.
6.) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
7.) Gleichzeitig tritt die Förderungsrichtlinie vom 06.07.2006 außer Kraft.
8.) Diese Förderungsrichtlinie wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 20.05.2011 beschlossen.

Das Formular dazu finden Sie hier: Förderung KBGB_Mehrkindfamilien