Förderung Mehrkindfamilien-Kanalbenützungsgebühr

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN: 

für die Förderung von Mehrkindfamilien  (Kanalbenützungsgebühr)

1.) Gefördert werden Haushalte mit mehr als einem Kind bis 15 Jahren, die an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage angeschlossen sind.
2.) Stichtag für die Anzahl und das Alter der Kinder sowie dem Anschluss an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage ist der 30. 06. des jeweiligen Kalenderjahres.
3.) Für Haushalte gemäß Punkt 1. dieser Förderungsrichtlinie wird ab den zweiten Kind bis 15 Jahren je Kind eine Förderung in Höhe der Kanalbenützungsgebühr ohne Mehrwertsteuer für 15 m³ gemäß der jeweils gültigen Kanalgebührenordnung gewährt.
4.) Die Förderung ist für das jeweilige Kalenderjahr bis spätestens 01.12. zu beantragen.
5.) Diese Förderung wird erstmals ab dem Kalenderjahr 2011 gewährt.
6.) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
7.) Gleichzeitig tritt die Förderungsrichtlinie vom 06.07.2006 außer Kraft.
8.) Diese Förderungsrichtlinie wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 20.05.2011 beschlossen.

Das Formular dazu finden Sie hier:  Formular-Förderung Mehrkindfamilien-Kanalbenützungsgebühr.pdf herunterladen (0.01 MB)