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Eigentümer eines im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland (Dorfgebiet, Wohngebiet) ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstückes haben je nach tatsächlicher Aufschließung desselben durch eine gemeindeeigene Kanalisations- und Abwasserentsorgung einen Aufschließungsbeitrag zu entrichten.
Dieser errechnet sich wie folgt:Anrechenbare bzw. tatsächliche Grundstücksgröße multipliziert mit € 1,45 – aufgeteilt auf 5 Jahresraten.
Nach Ablauf von 5 Jahren ist – sofern das Grundstück noch unbebaut ist – ein jährlicher Erhaltungsbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt € 0,24 pro m².