Aufschließungsbeitrag Kanal

Eigentümer eines im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland (Dorfgebiet, Wohngebiet) ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstückes haben je nach tatsächlicher Aufschließung desselben durch eine gemeindeeigene Kanalisations- und Abwasserentsorgung einen Aufschließungsbeitrag zu entrichten.

Dieser errechnet sich wie folgt:
Anrechenbare bzw. tatsächliche Grundstücksgröße multipliziert mit € 1,45 – aufgeteilt auf 5 Jahresraten.

Nach Ablauf von 5 Jahren ist – sofern das Grundstück noch unbebaut ist – ein jährlicher Erhaltungsbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt € 0,24 pro m².